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Chinas Staatliche Steuerbehörde (SAT) stellt Steuerbehandlung von Dienstleistungen im Bergbau klar

20. November – Wenn ein Steuerzahler im Auftrag eines anderen Unternehmens oder Einzelperson Mineralien ausbeutet, können die verschiedenen Dienstleistungen bei der Steuer unterschiedlich behandelt werden. Das geht aus einer Ankündigung der chinesischen Staatlichen Steuerbehörde (SAT) hervor.

Die Ankündigung „Announcement on Tax Issues Concerning Mineral Resource Exploitation Services Taxpayers Provide for Other Entities and Individuals (SAT Announcement [2011] Nr. 56)“ stellt klar, dass die folgenden Dienstleistungen bei der Gewerbesteuer (BT) steuerlich behandelt werden müssen:

  • Sprengen und Bohren in Minen
  • Übertagebergbau
  • Schacht- und Tunnelbau

Die Ankündigung legt zudem fest, dass steuerlich zu behandelnde Dienstleistungen, die mehr mit dem Güterfluss zu tun haben – wie beispielsweise Ausbeutung, Evakuierung, Schneiden, Zerkleinern, Sortieren und Waschen von mineralischen Bodenschätzen – bei der Steuer gemäß der Umsatzsteuer (VAT) behandelt werden müssen.

Ankündigung Nr. 56 wird am 01. Dezember diesen Jahres in Kraft treten. Bis dahin unbeglichene Steuerschulden sollen gemäß den neuen Bestimmungen behandelt werden.


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