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Wie ist die Umsatzsteuer in Indien aufgebaut?

Q&A

Eingeführt wurde die Umsatzsteuer 2005 und ersetzte die Verkaufssteuer, welche nun jedoch auf Bundesebene erhoben wird. Für die Steuerregistrierung müssen ausländische Unternehmen sowohl ein indisches Konto, als auch eine PAN (Permanent Account Number) besitzen. Die jährliche Umsatzgrenze für die Registrierungspflicht liegt, abhängig vom Bundesstaat, zwischen INR 1 Mio. und INR 1.5 Mio. Jedes Unternehmen erhält eine Tax Identifaction Number, welches auf jeder Rechnung anzugeben ist.

Indiens Umsatzsteuersystem hat 4 verschiedene Steuersätze: 1%, 4%, 12,5%  und 15 %. Lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel, Rohmaterialien und -stoffe sowie der Handel von Edelmetallen, wie Gold und Silber in Barrenform, wird mit 1 % Umsatzsteuer definiert. 4 % Umsatzsteuer ist auf industriellen Materialeinsatz, Kapitalgüter, sowie Produkte für den Massenkonsum, wie z.B. Medikamente. Tabakprodukte, Alkohol und Erdölprodukte werden mit 12,5 % besteuert, was jedoch auch abhängig vom Bundesstaat ist. Alle anderen Produkte werden zwischen 12,5 % und 15 % besteuert.
Einige Ausnahmen sind, dass es keine Umsatzsteuer auf Importe gibt, einige Exportgüter sind von der Umsatzsteuer befreit, Zucker sowie Textilien und Tabak sind im ersten Jahr Steuerfrei, und Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als INR 500.000 von der Umsatzsteuer befreit.  



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