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Wie registriert man ein Handelsunternehmen in Indien?
Q&A
1. Registrierung einer Gesellschaft:
Um eine Gesellschaft in Indien zu gründen benötigt man vom Ministerium für Unternehmensangelegenheiten ausgestellte „Director Identification Number“ (DIN). Erst nach Erhalt einer DIN kann ein Antrag für Einschreibung in das Unternehmensregister gestellt werden, welches den Namen der Direktoren, den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsadresse enthält. Anschließend wird eine Urkunde über die Eintragung als indische Gesellschaft ausgestellt.
2. Registrierung bei der Generaldirektion für Außenhandel:
Das Ministerium für Handel und Industrie ist zuständig für die Förderung und Regulierung von Außenhandel, und die Generaldirektion für Außenhandel ist die zentrale Stelle für Import und Export. Das Unternehmen erhält dann eine IEC Nummer, welches ein 10 stelliger Code ist, das bei jedem Import oder Export vom Zoll verlangt wird. Weiteres Dokument ist das ANF2A Dokument und eine Permanent Account Number wird benötigt. Außerdem ist eine Registrierung bei der Non-Profit Organisation „Gremium für Exportförderung“ sinnvoll.
3. Registrierung bei den Steuerbehörden:
Um Steuervorteile ziehen zu können, sollten Unternehmen bei allen Steuerbehörden registrieren, sowie bei der Export Import Kreditgewährungs-Kooperation. Für Exporte müssen Unternehmen auch bei der indischen Handelskammer eingetragen werden.
4. Import/Export Lizenzen
Für die meisten Produkte ist keine Lizenz notwendig, falls jedoch eine erforderlich ist hat sie eine Laufzeit von 18 zu 24 Monaten und hängt von der Einstufung des indischen Handels-Klassifizierungs und Harmonisierungssytem ab.
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