
Welche Änderung soll es im Gesellschaftsgesetz geben?
Ab Mitte 2013 werden die Änderungen im Gesellschaftsgesetz in Kraft treten. Diese bieten den Unternehmen größere Flexibilität, regulatorische Hürden und Compliancekosten werden reduziert und sollen die Unternehmensführung verbessern. Aktien können ohne und mit mehrfachem Stimmrecht ausgehändigt werden, sofern die Satzung es erlaubt. KMU´s erhalten den Vorteil der niedrigen Compliancekosten und ca. 10% mehr Unternehmen erhalten die Freistellung der Abschlussprüfung. Für den Einzelhandel wird die Partizipation der wirtschaftlichen Eigentümer bei der Hauptversammlung gefördert und auch die Unternehmenskultur gestärkt indem das mehrfache Stellvertretersystem eingeführt wird. Das bedeutet für indirekte Investoren und Anlegern des Vorsorge-Fonds (Central Provident Fund-CPF) Teilnahme und Stimmberechtigung an Gesellschafterversammlung.

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